Urteile: Sohn mit der Axt erschlagen – Elf Jahre Haftstrafe für Vater

Mit voller Wucht schlägt der Mann mit einer Axt auf seinen 33 Jahre alten Sohn ein. Er greift auch zum Messer und sticht zu. Jetzt hat ein Gericht das Urteil gesprochen.

Das Landgericht in Dessau-Roßlau hat einen Mann wegen Totschlags an seinem Sohn zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 62-Jährige im Juli 2024 nach einem Streit in Roßlau seinen Sohn mit einer Axt erschlagen hat. 

Nach Überzeugung der Kammer hatte der Mann aus Kasachstan mit der Axt mindestens sechsmal mit Wucht auf den Schädel des 33 Jahren alten Opfers eingeschlagen. Im Anschluss rammte er seinem Sohn ein Messer tief in den Hals. Dabei brach die Klinge ab. 

Bei der Tat waren Vater und Sohn betrunken, Hinweise auf eine vermindere Schuldfähigkeit liegen laut Gericht und nach Einschätzungen von Gutachtern jedoch nicht vor.

Mann terrorisierte seine Familie über Jahre

Der Angeklagte hatte im Prozess angegeben, zuvor von seinem Sohn attackiert worden zu sein und in Notwehr gehandelt zu haben. Diese Aussage sei eine reine Schutzbehauptung, sagte die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt. Der Mann habe über Jahre seine Familie terrorisiert, Frau und Kinder beleidigt, erniedrigt und mit dem Tode bedroht. Zudem leide er unter Eifersuchts-Wahn.

Der bislang nicht vorbestrafte Mann hatte sich einen Tag nach der Tat selbst bei der Polizei gestellt. Das und sein Teilgeständnis wertete die Kammer bei der Strafzumessung zugunsten des 62-Jährigen, ebenso, dass es sich um eine spontane Tat nach Alkoholkonsum gehandelt habe.

Familienmitglieder forderten teils höhere Gefängnisstrafen

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung wegen eines minderschweren Falls fünfeinhalb Jahre Haft sowie die Unterbringung des 62-Jährigen in einer Entziehungsanstalt. 

Die Ehefrau und die Kinder des Angeklagten traten als Nebenkläger auf. Sie hatten sich weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen, teils jedoch höhere Gefängnisstrafen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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