Sachsen hatte früher mit billigen Löhnen für Ansiedlungen geworben. Den Gewerkschaften war das stets ein Dorn im Auge. Bis heute lassen die Forderungen nicht nach.
Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten im Freistaat (42 Prozent) arbeitet in einem Betrieb mit Tarifvertrag. „Damit wies Sachsen die geringste Tarifbindung im Vergleich der Bundesländer auf. Bundesweit betrug die Tarifbindung 49 Prozent“, teilte das Statistische Landesamt in Kamenz mit. Betriebe gelten als tarifgebunden, wenn ein Branchen- oder Firmentarifvertrag zur Anwendung kommt. Das betrifft nur 16 Prozent der Unternehmen im Freistaat.
Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen
Zwischen den Branchen gibt es deutliche Unterschiede. Eine vollständige Tarifbindung verzeichnen die Bereiche öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung, hieß es. Auch Beschäftigungsverhältnisse in der Energieversorgung (81 Prozent), Erziehung und Unterricht (75 Prozent) sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (66 Prozent) waren häufig in tarifgebundenen Betrieben zu finden. Die geringste Tarifbindung gab es im Grundstücks- und Wohnungswesen mit sieben Prozent.
DGB will Tariftreueregelung im Vergabegesetz
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte die Politik auf, endlich die Rahmenbedingungen für mehr Tarifverträge zu verbessern. Im Kern geht es um eine Tariftreueregelung im Vergabegesetz und in der Wirtschaftsförderung.
„Die Instrumente liegen auf dem Tisch und müssen umgesetzt werden. Es ist nicht erklärbar, warum in Sachsen noch immer mit öffentlichen Geldern die Billigangebote von Unternehmen ohne Tarifvertrag finanziert werden“, erklärte DGB-Vizechefin Daniela Kolbe: „Sachsen muss endlich Tarifland werden.“
Wirtschaftsminister Panter wirbt für Tarifverträge
Auch Sachsens SPD-Wirtschaftsminister Dirk Panter möchte sich für eine stärkere Tarifbindung einsetzen. „Tarifverträge sind eine wichtige Säule für eine faire und stabile Arbeitswelt. Sie schaffen klare Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Gehalt und Arbeitszeiten für die Beschäftigten. Gleichzeitig bieten sie Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Unternehmen“, warb der Minister. Eine solche Verlässlichkeit stärkt den sozialen Frieden und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Neues Vergabegesetz scheiterte in der alten Legislatur
Ein neues Vergabegesetz stand zwar im Koalitionsvertrag der alten Regierung aus CDU, Grünen und SPD, scheiterte aber an der Union. Das Gesetz sollte die Vergabe öffentlicher Aufträge an mehr Bedingungen knüpfen und nicht mehr nur den günstigsten Anbieter zum Zug kommen lassen. Die CDU befürchtete unnötig mehr Bürokratie bei der Vergabe von öffentlichen Vorhaben.