Neutralitätsgebot: Verfassungsgerichtshof verhandelt AfD-Klage gegen Dreyer

Die AfD wirft der Regierung und der früheren Ministerpräsidentin vor, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Jetzt beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof mit der Klage. Worum geht es?

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz beschäftigt sich am Freitag (10.00 Uhr) mit einer Klage der AfD gegen die Landesregierung und die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Auf dem Plan stehen Stellungnahmen und eine rechtliche Erörterung, hieß es.

Die Landes- und Bundespartei der AfD werfen Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken. 

Aufruf und Äußerungen bei Demo 2024

In dem Verfahren geht es konkret um einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto „Zeichen gegen Rechts“ am 18. Januar des vergangenen Jahres über das Internetportal der Landesregierung und um Äußerungen auf dem Instagram-Account der damaligen Ministerpräsidentin.

Einer Mitteilung der Staatskanzlei vom 18. Januar 2024 zufolge sagte Dreyer damals, die öffentlich gewordenen Vertreibungspläne seien ein erschreckender Höhepunkt des rechtsextremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD verbreiteten.

Der AfD-Landesvorsitzende Jan Bollinger bezeichnete einige Äußerungen Dreyers als „hasserfüllte Angriffe gegen unsere AfD“. Eine Sprecherin der ehemaligen Ministerpräsidentin teilte zuvor mit, dass Dreyer nicht selbst an der Verhandlung teilnehmen werde.

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