Messerkriminalität: 18-Jähriger bei Streit erstochen: Angeklagter schweigt

Mehrere junge Männer verabreden sich in einem Streit zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Dann liegt ein 18-Jähriger tödlich verletzt am Boden. Einer von zwei Stichen traf sein Herz. War es Mord?

Mehr als drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines 18-Jährigen in Berlin-Lichterfelde steht ein 23-Jähriger wegen Mordes vor Gericht. Er soll im Januar 2022 in einer Rangelei ein Messer gezogen und auf den Kontrahenten eingestochen haben. Einer von zwei Stichen habe das Herz des 18-Jährigen getroffen. Vor dem Berliner Landgericht hat der Angeklagte zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Totschlags erhoben. Zu Prozessbeginn gab der Vorsitzende Richter Gregor Hain allerdings den rechtlichen Hinweis, dass im Fall eines Schuldspruchs auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht komme. Es gebe Anhaltspunkte für eine Tat aus niedrigen Beweggründen. Möglicherweise habe der inzwischen 23-Jährige aus Wut über Beleidigungen am Telefon kurz zuvor gehandelt und eine vermeintliche Ehrverletzung sühnen wollen.

„Einzelkampf“ war laut Anklage verabredet 

Hintergrund soll ein Streit um ein Mädchen gewesen sein. In der Nacht zum 16. Januar 2022 sollen sich laut Anklage zwei Gruppen junger Männer zu einer „körperlichen Auseinandersetzung“ getroffen haben. Ein „Einzelkampf“ zwischen dem Angeklagten und den 18-Jährigen sei verabredet worden. Ein Begleiter des 23-Jährigen habe jedoch entgegen der Abrede zuerst angegriffen. Nach wechselseitigen Schlägen soll der Angeklagte ein Messer eingesetzt haben. Der 18-Jährige starb wenig später in einem Krankenhaus.

Erste Ermittlungen führten auch zu dem nun Angeklagten. Im Juli 2022 wurde das Verfahren gegen den 23-jährigen Deutschen aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Etwa ein Jahr später kam ein damals 22-Jähriger vor das Landgericht. Er wurde im September 2023 wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Erkenntnisse aus dem ersten Prozess um den Tod des 18-Jährigen hätten zur Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den 23-Jährigen geführt, so die Staatsanwaltschaft. Der Prozess wird am 28. März fortgesetzt.

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