Justiz: Lebenslage Freiheitsstrafe wegen Mordes mit Kabelbinder

Mit Schlafmittel, Hammer und Kabelbinder ist sie ihren Ehemann laut Anklage angegangen – bis er schließlich tot war. Nun hat das Landgericht Karlsruhe sein Urteil gesprochen.

Das Karlsruher Landgericht hat eine 66-Jährige wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie ihren Mann mit einem Kabelbinder erstickt hat. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung der Deutschen hatte eine deutlich niedrigere Strafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte zu Beginn des Prozesses Ende Februar gestanden, im Juni 2024 mit einem Hammer auf ihren 74 Jahre alten Ehemann eingeschlagen zu haben. Sie berief sich auf Notwehr, weil der Mann sie zuvor durch das Haus in Kronau (Landkreis Karlsruhe) verfolgt habe. „Ich wollte ihn niemals töten, sondern mich nur wehren“, betonte die 66-Jährige in ihrer Aussage mehrmals.

Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, am Ende einer „zerrütteten Ehe“ ihrem Mann zuerst ein Schlafmittel verabreicht zu haben, damit er sich nicht mehr so gut wehren könne. Das bestritt die Angeklagte jedoch. Anschließend soll sie ihm mindestens 34 Mal mit einem Hammer, unter anderem gegen den Kopf, geschlagen und ihn dann mit einem 50 Zentimeter langen Kabelbinder erstickt haben. Laut Anklage ging die 66-Jährige heimtückisch vor.

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