Im August vergangenen Jahres starb ein Zweijähriger, nachdem sich zwei junge Männer in Hamburg mutmaßlich ein illegales Straßenrennen geliefert hatten. Am Donnerstag beginnt der Prozess wegen Mordes.
Sieben Monate nach einem Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen für ein Kleinkind beginnt am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg der Mordprozess gegen die beiden mutmaßlichen Unfallverursacher. Die beiden Autofahrer im Alter von 23 und 25 Jahren stehen laut Staatsanwaltschaft wegen Mordes, versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Schwurgericht.
Die Behörde geht davon aus, dass sich die beiden jungen Männer ein illegales Straßenrennen lieferten und dabei in Kauf nahmen, andere Menschen tödlich zu verletzen.
Zwillingsbruder und Mutter schwer verletzt
Bei dem Unfall am 26. August in Hamburg-Billstedt waren sechs Menschen verletzt worden. Der zunächst lebensgefährlich verletzte Zweijährige starb wenig später im Krankenhaus. Neben dem verstorbenen Kleinkind erlitten auch sein Zwillingsbruder und seine Mutter schwere Verletzungen. Die beiden Unfallfahrer sowie eine damals 23 Jahre alte Beifahrerin kamen mit leichten Verletzungen davon.
Beide Männer waren laut Staatsanwaltschaft mit ihren Autos auf dem Schiffbeker Weg in Richtung Billstedt unterwegs gewesen, als ein Familienvan auf die Straße einbog. Der Wagen stieß demnach erst mit dem Heck des Autos des 23-Jährigen zusammen und kollidierte schließlich frontal mit dem Auto des damals 24-Jährigen. Beide Fahrzeuge seien auf die Gegenfahrbahn geschleudert und vollständig zerstört worden. Auf der Rückbank des Familienvans saßen die beiden damals zweijährigen Zwillinge in ihren Kindersitzen.
Unfallverursacher waren deutlich zu schnell unterwegs
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagte bei dem Rennen mit 178 km/h und 150 km/h unterwegs gewesen sein – erlaubt war Tempo 50. Die beiden Fahrer waren vier Tage nach dem Unfall verhaftet worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Raserei mit tödlichen Folgen kann Mord sein
Wer als rücksichtsloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Januar 2019 festgestellt. Die Bundesrichter bestätigten damals ein Mordurteil des Landgerichts Hamburg. Im Mai 2017 hatte ein zur Tatzeit 24 Jahre alter Mann mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Das Landgericht verurteilte ihn im Februar 2018 zu lebenslanger Haft.