Polizeihandeln: „Schmerzgriff“ bei Demonstration – Klimaaktivist klagt

Die Polizei löst eine Demonstration auf. Trotzdem weigern sich Teilnehmer, den Platz zu verlassen. In welcher Form darf die Polizei dagegen vorgehen?

Knapp zwei Jahre nach einer Aktion von Klimademonstranten prüft das Verwaltungsgericht am Donnerstag (10.00 Uhr), ob das Einschreiten der Berliner Polizisten rechtmäßig war. Dabei geht es um den sogenannten Schmerzgriff, den ein Beamter bei einem Demonstranten anwandte, der sich am 20. April 2023 an einer Sitzblockade der Klimagruppe Letzte Generation beteiligt hatte. 

Der betroffene Klimaaktivist klagt gegen die Polizei. Sein Ziel ist es, durch ein Gericht die Rechtswidrigkeit des gezielten Schmerzgriff-Einsatzes feststellen zu lassen und dieser Polizeipraxis damit klare Grenzen zu setzen, wie es vorab in einer Mitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und des Vereins RAZ (Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft) hieß. 

Die Organisationen unterstützen die Klage. Ein Urteil wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch am selben Tag erwartet. 

Die Polizei spricht von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Er wird beispielsweise eingesetzt, wenn Demonstranten trotz Aufforderung einen Platz nicht verlassen.

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