Vergnügungssteuerpflichtig finden die meisten Bürger die Zahlenschlacht um ihren jährlichen Obolus an den Staat sicher nicht. Über die Einkommensteuer 2024 gibt es bald Gewissheit.
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen starten mit der Bearbeitung der rund 7,3 Millionen Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Laut Statistik des Düsseldorfer Finanzministeriums werden in NRW im Zeitraum von zwei Wochen bis zu fünf Monaten über 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Innerhalb von sechs Monaten werden demnach über 97 Prozent der Eingänge erledigt.
Für 2024 sind einige steuerliche Neuerungen zu beachten. Das Ministerium listete die wichtigsten auf.
Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt 4.770 Euro für jedes Elternteil.Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind anzugeben. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt. Wer die Identifikationsnummer verlegt oder verloren hat, kann sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern erfragen.Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen: Einnahmen, zum Beispiel als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Vortragstätigkeit an Volkshochschulen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit – zum Beispiel als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein – die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.
Papierlose Steuererklärung spart Zeit
Auf der digitalen Plattform unter www.elster.de könnten Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerangelegenheiten komplett online erledigen, empfahl das Ministerium. „Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter.“ Viele Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Krankenversicherungsbeiträge, seien bereits vorausgefüllt und einfach zu übernehmen. „Das erleichtert die Eingabe und minimiert Fehlerquellen.“
Die Finanzämter beginnen regelmäßig im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen jeweils Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.