Multiple Sklerose nach Hepatitisimpfung: Soldat scheitert mit Impfschadensklage

In Baden-Württemberg ist ein früherer Bundeswehrsoldat vor dem Landessozialgericht damit gescheitert, seine Erkrankung an Multipler Sklerose (MS) als Impfschaden durch eine dienstlich veranlasste Hepatitisschutzimpfung anerkennen zu lassen. Der Warnhinweis in der Packungsbeilage über eine MS als sehr seltene Nebenwirkung der Impfung reiche als Beleg nicht aus, urteilte das in Stuttgart ansässige Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Das Landessozialgericht bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz. Grundlage der Entscheidungen waren auch medizinische Gutachten. So hatte der frühere Soldat nach der Impfung gegen Hepatitis A und B lediglich acht Wochen später beim Arzt von typischen Erkältungssymptomen berichtet. Einen Hinweis auf eine Impfkomplikation habe es nicht gegeben.

Die MS wurde im Januar 2006 diagnostiziert worden, die Impfung war im September 2005 erfolgt. Im Zuge der MS-Diagnose wurde laut Urteil festgestellt, dass es bereits seit drei Jahren Sensibilitätsstörungen bei dem Mann gegeben habe. MS sei die häufigste chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems junger Menschen und fange wie beim Kläger typischerweise im jungen Erwachsenenalter an.

Außerdem hätten mehrere Studien keinen Zusammenhang zwischen der Hepatitisimpfungen und MS gezeigt, erklärte das Gericht. Der Hinweis in der Packungsbeilage stehe dort allein zum Ausschluss der Herstellerhaftung. Er besage nichts über einen wissenschaftlich belegbaren Zusammenhang.

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