„Dem Petitionsausschuss ist kein Anliegen zu unwichtig“, sagt der Vorsitzende Oliver Ulloth. Das Gremium hat die Bilanz des Jahres 2024 gezogen.
Bürgerinnen und Bürger in Hessen haben sich im zurückliegenden Jahr mehr als 1.000 Mal mit einer Petition an den Landtag gewandt, um strittige Fragen mit Behörden zu klären. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um knapp zwölf Prozent, wie die Parlamentsverwaltung in Wiesbaden mitteilte.
„Dem Petitionsausschuss ist kein Anliegen zu unwichtig“, erklärte der Vorsitzende Oliver Ulloth (SPD). „Entscheidend ist, dass es hessisches Behördenhandeln betrifft oder einen Vorschlag zu einer Gesetzesinitiative enthält.“
Durch das Petitionsrecht hat jeder Mensch die Möglichkeit, sein Anliegen beim Petitionsausschuss einzubringen. Das Gremium prüft, ob Behörden auf Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt und Ermessensspielräume genutzt haben.
In mehr als der Hälfte der Fälle keine Beanstandung
Im vergangenen Jahr schloss der Ausschuss 876 Petitionsverfahren ab – rund sieben Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. In etwa 16 Prozent der Fälle wurde dem Anliegen ganz oder teilweise Rechnung getragen, wie der Landtag mitteilte.
In mehr als der Hälfte der abgeschlossenen Petitionen stellte der Petitionsausschuss keine Beanstandung von Behördenentscheidungen fest. Die übrigen Anliegen wurden wegen anderer Zuständigkeiten weitergeleitet, etwa an den Bundestag oder an Ministerien.
Nach Pandemie wieder Anstieg bei Fällen zum Aufenthaltsrecht
Knapp jede vierte Petition im zurückliegenden Jahr bezog sich auf das Aufenthaltsrecht, wie der Ausschuss weiter mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl solcher Anliegen um knapp 47 Prozent auf 257.
„Der deutliche Zuwachs der Petitionen im aufenthaltsrechtlichen Bereich ist im Wesentlichen den Folgen aus der Corona-Pandemie geschuldet“, heißt es im Bericht des Vorsitzenden. „In dieser Zeit führten Sonderregelungen im Bereich der Visaverlängerungen sowie fehlende Flugverbindungen für mögliche Abschiebungen zu einer Verringerung der ablehnenden Entscheidungen und damit auch zum Rückgang dieser Petitionen.“