Schuldenbremse: FDP-Fraktion will Zustimmung zu Milliardenpaket verhindern

Hessen darf dem geplanten Finanzpaket im Bundesrat nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion nicht zustimmen. Um das Votum zu verhindern, wollen die Liberalen vor Hessens höchstes Gericht ziehen.

Die FDP-Landtagsfraktion will mit einer Klage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof eine Zustimmung Hessens zum geplanten milliardenschweren Investitionspaket der Bundesregierung verhindern. CDU, CSU und SPD im Bund wollten über eine Grundgesetzänderung die Schuldenbremse aufweichen, ohne Beteiligung der Landesparlamente, erklärte die FDP-Fraktion in Wiesbaden. „Aus Sicht der Freien Demokraten ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung.“

Auch FDP-Fraktionen in anderen Bundesländern planten solche juristischen Schritte. „Union und SPD wollen den Wählerwillen umgehen und unsere Landesverfassungen über den Bundesrat im Eilverfahren aushebeln“, kritisierte die hessische Co-Fraktionsvorsitzende Wiebke Knell. „Unsere Landtage sollen bewusst umgangen werden, weil die notwendigen Mehrheiten fehlen.“ 

Die FDP wolle verhindern, dass die Landesregierungen der geplanten Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat zustimmen, sagte Knell. „Sie verfügen nicht über die erforderlichen Mehrheiten in ihren Landtagen, um die Landesverfassungen nachträglich anzupassen“, argumentierte sie. In Hessen werde dazu sogar die Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung benötigt.

FDP sieht Föderalismus verletzt

Auch der Co-Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Stefan Naas, erklärte: „Die geplante Grundgesetzänderung ist ein beispielloser Eingriff in die Rechte der Länder. Sie schwächt nicht nur die Schuldenbremse, sie hebelt auch Föderalismus und Gewaltenteilung aus.“ Neben der inhaltlichen Kritik gebe es „klare juristische Zweifel“, ergänzte Naas. Unstrittig sei, dass Bundesrecht Landesrecht breche. Aber der Bund mache kein Landesrecht. Mit der Grundgesetzänderung solle direkt in die Verfassungsräume der Länder eingegriffen werden. Damit werde bewusst die Gewaltenteilung unterlaufen. 

Über ein Sondervermögen sollen 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur in Deutschland fließen – also unter anderem in die Sanierung von Straßen, Schienen, Brücken und Energienetzen. Für mehr Verteidigungsausgaben soll die Schuldenbremse im Grundgesetz reformiert werden. Dem Paket muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen.

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