Gesundheit: Mehrere Klagen gegen Krankenhausreform erfolgreich

Die NRW-Landesregierung will, dass sich Krankenhäuser stärker spezialisieren. Doch viele Kliniken wehren sich dagegen, mache Leistungen nicht mehr anbieten zu können – nun erstmals mit Erfolg.

Die Landesregierung hat mit ihren Plänen für die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen erstmals Niederlagen vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in vier Eilverfahren den klagenden Kliniken vorerst recht gegeben. Die Krankenhäuser aus Essen, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen haben sich dagegen gewehrt, dass sie ab dem 1. April bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten sollten.

Zuletzt waren andere Krankenhäuser mit ihren Eilanträgen etwa am Verwaltungsgericht Düsseldorf hingegen gescheitert. Die Richter dort hielten es für rechtmäßig, dass Kliniken bestimmte Eingriffe nicht mehr vornehmen sollen.

Streit vor Gericht geht weiter

Vorbei ist das juristische Tauziehen damit aber noch nicht. Zum einen ist in den Eilverfahren noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Außerdem gibt es nach dem Eilverfahren noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, bei dem sich die Richter dann gründlicher mit den Argumenten beider Seiten beschäftigen.

Insgesamt gibt es laut NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes. Die Landesregierung will mit der Reform erreichen, dass sich Krankenhäuser stärker spezialisieren. Dadurch soll die Versorgung der Patienten besser werden.

Richter haben in vier Fällen Bedenken

Konkret ging es am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter anderem um die Uniklinik Essen, die laut Krankenhausplan bis auf wenige Ausnahmen keine Herztransplantationen mehr vornehmen soll. Bei dieser Entscheidung habe die Landesregierung aber unter anderem außer Acht gelassen, dass die Klinik führend in Forschung und Lehre für die Transplantationschirurgie sei, argumentierten die Richter. Der Klinik diesen Bereich zu nehmen, stehe somit im Widerspruch zu dem Ziel der Reform, die Behandlung der Patienten zu verbessern.

Eine Klinik in Gelsenkirchen und zwei Krankenhäuser im Kreis Recklinghausen dürfen vorerst weiterhin Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse vornehmen. In diesen Fällen monierten die Richter, dass das Land bei seiner Krankenhausplanung die Zahl der behandelten Fälle falsch berechnet habe.

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