Die Analyse der Datenflut stellt Behörden vor große Herausforderungen. Technische Methoden können helfen – gerade auch bei Ermittlungen zu Kinderpornografie im Netz.
Beim Kampf gegen Kinder– und Jugendpornografie im Internet rechnet die Polizei Rheinland-Pfalz künftig auch mit dem verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Das geht aus einer Antwort des Landesjustizministeriums auf eine Anfrage mehrerer CDU-Abgeordneter hervor.
Die Polizei strebe an, mit dem Einsatz neuer Softwarelösungen die Auswertung von Bild- und Videodateien zu beschleunigen und dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen auch auf KI zurückzugreifen, hieß es. „Dies kann als gewünschter Nebeneffekt zu einer Entlastung in der polizeilichen Sachbearbeitung führen“, teilte das Ministerium mit.
Bereits jetzt würden die Sicherheitsbehörden zunehmend auf neue Softwarelösungen setzen, um die Ermittlungen zu beschleunigen, hieß es. Auf europäischer Ebene ziele der sogenannte Digital Services Act (DSA) darauf ab, die Anbieter digitaler Dienste zu verpflichten, auf rechtswidrige Inhalte zu reagieren. DSA, das Gesetz über digitale Dienste, soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang.
Abschlussbericht kommt wohl 2026
Was mögliche Gesetzesänderungen in Bezug auf Kinder- und Jugendpornografie angehe, plane die Landesregierung derzeit keine weiteren Initiativen, teilte das Ministerium mit. Aktuell gebe es keine Strafbarkeitslücken. Man beobachte jedoch weiterhin technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der KI. Eine Expertenkommission soll dazu aller Voraussicht nach im Frühjahr 2026 einen Abschlussbericht vorlegen.
Appell für Mindestspeicherfristen
Der CDU-Abgeordnete Marcus Klein als einer der Autoren der Anfrage sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Nutzung von KI sei der richtige Schritt, damit eine schnelle Aufklärung und Verfolgung von Kinder- und Jugendpornografie im Internet gelingen könne. „Zudem entlastet sie Ermittlerinnen und Ermittler bei der auch psychisch sehr belastenden Auswertearbeit.“
Um effizient aufklären zu können, brauche es zudem Mindestspeicherfristen von IP-Adressen, meinte der Parlamentarische Geschäftsführer der Christdemokraten. „Zu oft bleiben schlimme Straftaten an Kindern ungesühnt, weil IP-Adressen nicht nachverfolgt werden können“, sagte Klein. Das schütze Täter. „Diese Lücke muss geschlossen werden.“