Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das Gericht lehnte am Donnerstag in Karlsruhe mehrere entsprechende Eilanträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab. Damit kann das amtliche Endergebnis wie geplant am Freitag veröffentlicht werden. (Az. 2 BvE 6/25 u.a.) BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bedauerte die Entscheidung und bekräftigte ihre Zweifel am Wahlergebnis.
Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen. Dass sich die Partei bereits in dieser Woche – und damit vor der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses – an das Gericht wandte, ist ungewöhnlich.
Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis beim Bundestag eingelegt. Dessen Wahlprüfungsausschuss prüft die Beschwerden und das Parlament entscheidet dann darüber. Erst gegen diese Entscheidung kann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Dieses prüft, ob Wahlfehler begangen wurden. Eine Wahl wird nur dann für ungültig erklärt, wenn besonders schwere Wahlfehler sich womöglich auf die Sitzverteilung im Bundestag auswirken.
Diese Regelung war nun auch der Grund dafür, dass die BSW-Eilanträge keinen Erfolg hatten. Das Verfassungsgericht erklärte, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Insbesondere wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden. Damit seien keine unzumutbaren Nachteile verbunden.
Das BSW hatte sein Vorgehen mit „zahlreichen Unregelmäßigkeiten“ und dem sehr knappen Ergebnis der Bundestagswahl begründet. Da die Anträge scheiterten, kann der Bundeswahlausschuss am Freitag nun das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar feststellen.
Wagenknecht bezeichnete die Ablehnung der Eilanträge durch das Bundesverfassungsgericht als „bedauerlich“. Es spreche wenig dafür, dass die am Freitag verkündete Stimmenzahl „mit dem tatsächlichen Ergebnis der Bundestagswahl übereinstimmt“, betonte die BSW-Chefin.
Bei Neuauszählungen in nur wenigen Wahllokalen seien mehr als 4000 Stimmen zusätzlich für das BSW gefunden worden. Dies sei „ein Indikator dafür, dass das BSW die Fünf-Prozent-Hürde tatsächlich überschritten haben könnte“, erklärte Wagenknecht. Gewissheit könne es aber nur durch eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen geben.
Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis lag die CDU/CSU mit 28,6 Prozent der Zweitstimmen klar vorn. Es folgten die AfD mit 20,8 Prozent, die SPD mit 16,4 Prozent und die Grünen mit 11,6 Prozent. Auch die Linke schaffte mit 8,8 Prozent klar den Wiedereinzug in den Bundestag. Neben dem BSW scheiterte hingegen auch die FDP mit 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.